
Einer der Schwerpunkte des 5. Umweltaktionsprogramms der EU vom 20. April 1999 war das Projekt nachhaltige Stadtentwicklung: Zukunftsfähige Städte in Europa. Aus diesem Projekt heraus entstand, gegründet von der EU-Generaldirektion Umwelt, die Kampagne „Nachhaltige Städte“ (Sustainable Cities). Jede Kommunalverwaltung, sei es Großstadt, Stadt oder ein Netzwerk von Kommunalverwaltungen aus jedem Teil Europas kann der Kampagne beitreten, indem es die Aalborg-Charta übernimmt und unterzeichnet sowie den Aktionsplan von Lissabon umsetzt.
Dabei geht es zum einen darum, auf der Basis der Ergebnisse des Weltgipfels in Johannesburg 2002 die eigenen Hausaufgaben in der Gemeinde zu erkennen und zu erledigen. Zum anderen ist es erklärtes Ziel der teilnehmenden Städte, mit den weltweiten Partnern, insbesondere den Partnerstädten, aktiven Erfahrungsaustausch zu führen und sich gegenseitig zu unterstützen. Die Ansätze sind also sowohl umwelt- und naturschutzentwickelnd, als auch den Kulturdialog fördernd gedacht und konzipiert. Somit können und sollen Umweltpartnerschaften eingegangen und Konzepte der Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet werden. Teil der Kampagne zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist auch die lokale Umsetzung der Agenda 21 Das drei-Säulen-Konzept Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 beinhaltet weiterhin einen nachhaltigen d.h. zukunftsfähigen Umgang mit den Ressourcen. Dieser stützt sich auf ein Drei-Säulen-Konzept von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung, also nicht mehr nur vorrangig auf den langfristigen Schutz von Umwelt und Ressourcen, sondern gleichermaßen auf die Verwirklichung sozialer und ökonomischer Ziele. Ein ökologisches Gleichgewicht kann nur erreicht werden, wenn parallel ökonomische Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gleichrangig angestrebt werden. Die drei Leitlinien Die erste Leitlinie: Eine nachhaltige Entwicklung verknüpft die Bedürfnisse der heutigen Generationen - überall auf der Welt! - mit den Lebenschancen zukünftiger Generationen und fordert im Grunde in einer Art Generationenvertrag ein, die langfristige Entwicklung so zu gestalten, dass sie beiden gerecht wird. Die zweite Leitlinie: Zukunftsfähig ist eine Entwicklung der Welt, eines Landes, einer Stadt nur dann, wenn sie sowohl wirtschaftlich erfolgreich, sozial gerecht als auch ökologisch verträglich ist. Die natürlichen Lebensgrundlagen definieren dabei die Leitplanken der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die dritte Leitlinie: Jeder kann bei sich selbst anfangen. Jedes Gemeinwesen, jede Kommune ist aufgefordert, den Schalter umzulegen auf zukunftsfähige Entwicklung, sich mit Partnern weltweit auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Global denken, lokal handeln in der Einen Welt.
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