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Rima, 3. September 2008 - 16:31
Der Andere Dienst im Ausland ist gesetzlich geregelt (§14b des Zivildienstgesetzes) und eine Alternative zum Zivildienst in Deutschland. Er ist kein Ersatz, vielmehr werden Menschen, die den ADiA im Ausland geleistet haben, vom Zivildienst befreit. Achtung: Der Andere Dienst im Ausland muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden. Weiterlesen